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Andreas Fritzsche

Rechtsanwalt Attorney at Law
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Certified Intellectual Property Lawyer

Türkenstraße 103
D–80799 München

Tel.: +49-(0)89-189460-10
Fax: +49-(0)89-189460-99

mail@Kanzlei-Fritzsche.de

 
     
 
Kanzlei Fritzsche  

Leistungsspektrum

 

Markenrecht:  

Ihre Marke schützt Ihren Produktnamen oder Firmennamen. Ein Schutz setzt grundsätzlich voraus, dass die Marke in
ein Register eingetragen wird und hierfür alle notwendigen Schritte rechtlich einwandfrei vorbereitet werden.
Dann bildet eine Marke einen wirtschaftlich bedeutenden Wert.  Wie wertvoll eine Marke ist erkennt man am ehesten,
wenn ihr Verlust droht. Ist eine Änderung des Marken- oder Firmennamens erforderlich sind die bisherigen Investitionen
insoweit umsonst aufgewendet worden, hohe Umstellungskosten sind erforderlich, ggf. drohen Abmahnkosten bzw.
Schadensersatz. Die Eintragung selbst schützt jedoch nicht vor Kollisionen mit älteren Rechten, wie etwa Marken, die
im Rechtssinne Ähnlichkeit aufweisen. Nach der geltenden Rechtslage ist es somit geboten vor Anmeldung die Kollisions-
gefahr im Rahmen einer professionellen Recherche prüfen zu lassen.

 

Urheberrecht:  

Das Urheberrecht bietet Schutz für kreative Schöpfungen. Dies umfasst etwa Musikwerke, Sprachwerke, Lichtbildwerke (Photographie), Filmwerke, Werke der bildenden Kunst. Wer z.B. als Grafikdesigner, Webdesigner, Fotograf, Schriftsteller, Musiker für andere etwas schafft, sollte den Umfang der Rechteübertragung und der Vergütung genau regeln. Wir helfen Ihnen bei der Prüfung und Erstellung von Verträgen gerne weiter. Wer als Urheber in seinen Rechten verletzt wird kann eine Abmahnung aussprechen und ggf. Schadensersatz verlangen. Allerdings ist im Bereich Filesharing eine regelrechte Abmahnindustrie entstanden. Bekannte Kanzleien sind etwa Rasch, Waldorf Frommer, FAREDS, Munderloh, Kornmeier & Kollegen, Reichelt/Klute/Assmann, Sebastian, Bindhardt/Fiedler/Zerbe, We SaveYourCopyrights, Sasse und Partner, Kornmeier & Kollegen, U+C Rechtsanwälte, u.v.m. Grundsätzlich gilt: Unterschreiben Sie nichts (Insbesondere keine Unterlassungserklärung, die Ihnen vom Abmahnenden vorgelegt wurde), zahlen Sie nichts (kann u.U. als Schuldeingeständnis gewertet werden), aber: beachten Sie die Fristen und lassen Sie sich rechtzeitig vor Fristablauf anwaltlich beraten. Wer bei einer Abmahnung nicht reagiert muss mit den Risiken eines Gerichtsverfahrens und deutlich höheren Kosten rechnen.

 

Wettbewerbsrecht:  

Das Wettbewerbsrecht dient dem Schutz der Marktteilnehmer, insbesondere Mitbewerbern und Verbrauchern, vor
unlauteren geschäftlichen Handlungen. Immer wieder kommt es vor, dass Unternehmen absichtlich oder unabsichtlich
die vom Gesetzgeber geforderten Mindeststandards oder Grenzen zulässiger Werbung nicht beachten. Dazu gehören
etwa Impressum, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Preisangaben,
Angaben in der Werbung, etc.

 

Patentrecht:  

Das Patent schützt neue technische Erfindungen. Es verleiht seinem Inhaber das räumlich und zeitlich befristete Privileg,
allein über die Erfindung zu verfügen. Der Patentinhaber erhält damit ein Exklusivrecht für die Verwertung seiner
Erfindung. Eine nicht autorisierte gewerbliche Nutzung des Patents kann er verbieten. Das Patent ermöglicht es, wirt-
schaftlichen Nutzen aus der Erfindung zu ziehen. Das Patent wird von einer Fachbehörde nach sorgfältiger Prüfung erteilt.

 

Gebrauchsmusterrecht:  

Als Gebrauchsmuster werden Erfindungen geschützt, die neu sind, auf einem erfinderischen Schritt beruhen und
gewerblich anwendbar sind. Der Schutz ist grundsätzlich wesentlich schneller und etwas kostengünstiger als bei
Anmeldung eines Patents zu erlangen. Da  im Gegensatz zum Patent keine amtliche Prüfung stattfindet verlagert sich
die Beurteilung des Schutzumfangs in ein späteres gerichtliches Verfahren. Der schnelle Schutz kann sinnvoll sein um
etwa als flankierende Maßnahme zum Patent ein frühzeitiges Einschreiten zu ermöglichen. Als alleinige Alternative
birgt der Gebrauchsmusterschutz jedoch ein erhebliches Prozess- und Kostenrisiko.

 

Geschmacksmusterrecht
(Designschutz):
 

Mit dem Geschmacksmuster können ästhetische, also auf das Auge wirkende Darstellungen von Erzeugnissen,
geschützt werden. Beispiele sind alle Konsumartikel von Bekleidungsstücken über Kugelschreiber bis zu Fahrzeugteilen.
Wichtig ist bereits bei Anmeldung zu beachten, welche Konsequenzen sich später in einem Verfahren ergeben können.
Nur so wird das Design zu einem effektiven Mittel zur Verteidigung gegen Nachahmung und Produktpiraterie. 

 

Vertragsgestaltung:  

Wir beraten und vertreten Sie bei Vertragsgestaltung und Vertragsverhandlungen. Verträge sollten die wirtschaftlichen
Belange so genau wie möglich widerspiegeln. Verträge werden insbesondere dann relevant, wenn sich ein Vertrags-
partner nicht an die Vereinbarung hält. Wenn ein Vertragspartner die Konsequenzen genau kennt und eine effektive
Rechtsdurchsetzung mit wirtschaftlichem Nachteil fürchtet wird sich dies positiv auf die Vertragstreue auswirken.

 

Streitige Verfahren:  

Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt (Friedrich von Schiller).
Wir bieten Ihnen ausgewiesene Erfahrung im Bereich der Gerichtsverfahren, Schutzschriften, Widerspruchsverfahren,
Erinnerungs- und Beschwerdeverfahren, Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen.

 

   

Für alle anderen Rechtsbereiche stehen wir Ihnen gerne als erster Ansprechpartner zur Verfügung.
Können wir Ihnen nicht persönlich weiterhelfen werden wir Ihnen aufgrund unseres exzellenten Netzwerkes
sicherlich eine passende Empfehlung geben können.

 

 
 
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